I. Vertragsabschluß
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1. Der Käufer erkennt unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bei seiner Bestellung, welche per e-Mail, Fax oder Brief
erteilt wird, an.
2. Der Käufer ist an die Bestellung (Vertragsangebot) acht Wochen gebunden.
3. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
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II. Preise
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1. Die Preise sind die am Liefertag gültigen Listenpreise inclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Dies gilt auch für Rückständige Aufträge und Vorbestellungen, für die keine Festpreise vereinbart wurden.
3. Besondere Transportverpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Nebenkosten sind im Preis nicht eingeschlossen.
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III. Aenderungsvorbehalt
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1. Bei gleichbleibenden Preisen bleiben handelsübliche und zumutbare Farb und Maserungsabweichungen bei Metall- und Holzoberflaechen
vorbehalten.
2. Ebenso bleiben handelsübliche und zumutbare Abweichungen bei Textilien (Lampenbezugsstoffe) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger
Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
3. Sämtliche Lampen werden unter Zugrundelegung der VDE-Vorschriften gefertigt.
4. Serienmäßig hergestellte Lampen werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
5. Ohne besondere Mitteilung sind die dem technischen Fortschritt dienenden Abweichungen, geringfügige Änderungen des Modells, sowie des
Dekors zulässig.
6. Übliche Unregelmäßigkeiten bei Naturprodukten und handbearbeiteten Materialien, wie z.B. Holz, Keramik, Glas und Metall bleiben vorbehalten.
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IV. Umfang der Lieferung
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1. Die Lieferung erfolgt in Handelsüblicher Qualität.
2. Für den Umfang der Lieferung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Fehlen schriftliche beiderseitige Erklärungen,
ist Auftragsbestätigung oder Rechnungserteilung, falls solche nicht erteilt wurde, der schriftliche Auftrag des Käufers maßgebend.
3. Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten. Rückstände behalten ihre Gültigkeit und gelangen zur Auslieferung.
4. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
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V. Lieferfrist
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1. Eine Lieferverpflichtung unsererseits besteht nicht. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.
2. Eine Frist gilt als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist.
3. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend am Tage des
Eingangs der Inverzugsetzung durch den Käufer - oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit dem Ablauf - zu gewähren. Wird die
Lieferung bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht ausgeführt, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
4. Vor Ablauf der Nachlieferfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
5. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, höhere Gewalt und Ereignisse,
die außerhalb der Einflussmöglichkeiten des Verkäufers liegen, verlängern die Lieferzeit ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens
jedoch um vier Wochen zuzüglich der Nachlieferfrist. Die Verlängerung tritt nicht ein, wenn dem Käufer nicht unverzüglich Kenntnis von dem
Grund der Behinderung gegeben wird, sobald zu übersehen ist, dass die Vereinbarten Fristen nicht eingehalten werden können.
6. Zum Ruecktritt ist der Käufer berechtigt, wenn er die Lieferung in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist, schriftlich anmahnt,
die Lieferung dann nicht innerhalb einer angemessenen Nachlieferfrist, längstens jedoch von 18 Tagen, nach Eingang des Mahnschreibens des
Käufers beim Verkäufer erfolgt. Ist die Lieferfrist Kalendermäßig bestimmt, beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
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VI. Lieferung, Versandkosten, Gefahrübergang
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1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager Stuttgart oder München auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
2. Bei Sendungen bis 3 kg berechnen wir Versandkosten-Pauschale von 9.- EUR, ab 3 kg nach den jeweiligen Preislisten der Paketdienste,
in der Regel 14.- EUR
Beim Versand von Armbrüsten, großen Schilden zuzüglich Transportversicherung nach den jeweiligen Preistabellen der Paketdienste.
Beim Versand per Nachnahme zuzüglich 10.- EUR.
3. Bei einem Nettowarenwert ab EUR 1000.- übernimmt die Versandkosten der Verkäufer.
4. Wird der Versand aus Gründen verzoegert, die in der Person des Käufers liegen, so gehen Risiko und Gefahr für die Ware ab dem Zeitpunkt der
Lieferbereitschaft auf den Kaeufer über. Der Verkäufer ist verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers, die von ihm verlangten
Versicherungen abzuschließen.
5. Ansprüche aus Transportbeschädigungen sind nur bei unverzüglicher Meldung unter Vorlage eines schriftlichen, bestätigten
Schadenprotokolls zulässig.
6. Abnahmeverzug des Käufers:
Erfolgt die Abnahme infolge des Verschuldens des Käufers nicht rechtzeitig, schweigt er nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen
Nachfrist von 10 Tagen oder verweigert er die Annahme oder erklärt er ausdrücklich, nicht annehmen zu wollen, so kann der Verkäufer vom
Vertrag zurücktreten.
Dauert der Abnahmeverzug länger als einen Monat, sind Lagerkosten zu zahlen. Die Inanspruchnahme einer Spedition ist zulaessig.
Die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens bei Sonderanfertigung bleibt dem Verkaeufer vorbehalten.
Die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleiben unberührt.
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VII. Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
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1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware).
2. Wir versenden per Nachnahme, per Vorkasse, bei Stammkunden auf Rechnung.
Sobald die Ware zum Versand bereit liegt, wird der Käufer über den Rechnungsbetrag benachrichtigt.
Möchte der Kaüfer uns den Rechnungsbetrag überweisen, versenden wir die Ware nach dem Zahlungseingang.
Entscheidet sich der Käufer für “ per Nachnahme “, wird die Ware sofort an ihn versandt.
3. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann zu wahren, wenn die gelieferte Ware für Dritte bestimmt ist.
Auf Aufforderung des Verkäufers hin, hat der Käufer die Abtretung offenzulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur
Verfügung zu stellen.
4. Der Käufer kann die Ware im Rahmen eines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebs verwenden und veräußern, solange er mit seiner Zahlung nicht
in Verzug ist.
5. Der Käufer hat die Vorbehaltsware unentgeltlich zu verwahren und pfleglich zu behandeln.
6. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung des Verkäufers ausgeschlossen.
7. Jeder Eingriff eines Dritten ist dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
8. Werden die festgelegten Pflichten seitens des Käufers nicht eingehalten, hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
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VIII. Rücktritt
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1. Werden zur Herstellung Produkte anderer Hersteller verwendet - z.B. Holz, Keramik, Glas, Metall u.a. - entfällt die Lieferungspflicht, wenn der
Hersteller die Produktion eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind.
Dies gilt nur dann, wenn der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Produkte
bemüht hat. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich über die genannten Umstände zu informieren.
2. Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, falls der Käufer unrichtige Angaben über seine die Kreditwürdigkeit betreffenden Tatsachen
gemacht hat, wenn der Käufer seine Zahlungen eingestellt hat, oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde.
Die gilt nicht, wenn der Käufer Vorauskasse leistet.
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IX. Warenrücknahme
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1. Bei Vertragsrücktritt und Warenrücknahme seitens des Verkäufers steht ihm ein Anspruch auf Ausgleich für die von ihm in tatsächlicher Höhe
gemachten Aufwendungen (wie z.B. Transportkosten), für Gebrauchsüberlassung und für Wertminderung zu.
2. Dem Küufer bleibt der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine wesentlich geringere Ausgleichsforderung zusteht.
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X. Gewährleistung, Altersnachweis, Haftungsausschluß
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1. Gewährleistung besteht grundsätzlich nur in einem Nachbesserungsanspruch.
2. Statt nachzubessern, kann der Verkaeufer eine Ersatzsache liefern.
3. Der Käufer kann die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen, wenn die
Nachbesserung nicht in angemessener Frist erbracht wird oder nicht zum Erfolg führt oder der Verkäufer die Ersatzleistung nicht innerhalb von
acht Wochen nach Rückempfang der Ware erbringt.
4. Die Rücklieferung bedarf der Zustimmung der Verkäufers.
5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, insbesondere unsachgemäße Behandlung.
6. Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate nach der übergabe. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel
erlöschen, wenn sie der Käufer nicht spätestens innerhalb einer Wochen nach Empfang der Ware gegenüber dem Verkäufer schriftlich ruegt.
7. Bei Bestellung von beidseitig angeschliffenen Stahlwaffen, Armbrüsten benötigen wir einen Altersnachweis per Fax oder Brief.
Der Verkauf an Personen unter 18 Jahren ist nicht möglich.
8. Für Schäden an der Ware, für Schäden an Personen oder Sachen, verursacht durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch mißbräuchliche
Nutzung, oder sonstige Schäden in Zusammenhang mit unseren Produkten , übernehmen wir keine Haftung
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XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
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1. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers ist Stuttgart.
Für den Fall, dass der Käufer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt oder dessen Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird Stuttgart als Gerichtsstand vereinbart.
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XII. Abweichende Vereinbarungen für Verträge mit Kaufleuten, sofern die Geschäfte zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehören, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen
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1. Preiserhöhungen
Bei Preis- oder Kostenerhöhungen zwischen Vertragsabschluß und Lieferung sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisberichtigung
vorzunehmen.
2. Mangelrüge - Mängelhaftung
Mängel sind unverzüglich zu rügen. Nach Ablauf von einer Woche nach Lieferung können Mängelrügen nicht mehr erhoben werden.
3. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sind, auch bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, ausgeschlossen, soweit die
Gegenansprüche nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess, ist Stuttgart vereinbart.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Geschäfts- und Lieferbedingungen im übrigen nicht berührt. Die etwa unwirksame Bestimmung wird auf ihr zulässiges Maß zurückgeführt.
KALLUS-Die Ritterschmiede
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